Kursstart

Dezember 2026

Jagdschule Rittergut Etzdorf

Jagdschule Rittergut Etzdorf

Die Jagdschule auf dem Rittergut Etzdorf bietet optimale Voraussetzungen für die Ausbildung zum Jäger oder zur Jägerin. Moderne Schulungsräume, ein Schießstand in unmittelbarer Nähe sowie Reviergänge in angrenzenden Jagdgebieten verbinden Theorie und Praxis an einem Ort.

Kurs und Kursgebühren

Der Kurs beginnt in der Regel im Dezember und endet mit der Jägerprüfung im Mai des Folgejahres. Der Unterricht findet freitagabends (18.00 Uhr – 21.00 Uhr) und samstags (9:00 – 15:30 Uhr) statt und lässt sich dadurch gut mit Beruf und Familie vereinbaren.

Lehrgangsgebühr: 1.650 Euro inkl. der gesetzlichen MwSt.
Die Lehrgangsgebühren beinhalten die Leistungen der Jagdschule wie nachstehend genannt:

  • die theoretische Ausbildung nach dem Lehrplan
  • die revierpraktische Ausbildung nach dem Lehrplan
  • die Schießausbildung nach dem Lehrplan (Munition ist nicht inkludiert)

Jagdscheinausbildung in Sachsen-Anhalt

Für unsere Jagdausbildung können wir auf die Unterstützung von erfahrenen Jägern zurückgreifen. In den vergangenen Jahren konnten wir so zahlreiche Jagdschüler erfolgreich ausbilden.

Richtig Jagen lernen

In unserer Jagdschule werden unsere Schüler professionell und individuell auf die Jagdprüfung vorbereitet. Mit Gedulde, Freude, Begeisterung und angepasst auf die Bedürfnisse unserer Jagdschüler führen wir Sie zum Jagdschein. Unsere hohen Erfolgsquoten der bestandenen Prüfungen zum Jagdschein bestätigen uns dabei.

Jägerprüfung – Das grüne Abitur

Das „grüne Abitur“ zu bestehen ist keine einfache Aufgabe, doch mit unserer anschaulichen und praxisnahen Ausbildung, begleiten wir Sie auf diesem Weg. Die Ausbildung lässt sich in drei wesentliche Teile untergliedern. Am Ende der Ausbildung müssen Sie mit der Jagdprüfung bestehend aus der Schießprüfung, der schriftlichen und mündlichen Prüfung Ihre Kenntnisse nachweisen, um Ihren Jagdschein zu erhalten.

Die Jagdausbildung

Wie werde ich Jäger/In?

Wichtiger als “Jäger zu sein”, ist es, dass man sich als Jäger und Heger berufen fühlt, fair zu sein gegenüber Wild und Natur und bereit ist, Engagement für den Arten- und Biotopschutz aufzubringen.

Mit dem Ablegen der Jägerprüfung erlangt man die Berechtigung zur Lösung eines Jagdscheines. Prüfen Sie, ob Sie bereit sind, sich der zeitaufwendigen Ausbildung und einer anspruchsvollen Prüfung zu unterziehen. Sie werden einige Monate lang viele Stunden wöchentlich für die theoretische Ausbildung aufwenden müssen. Hinzu kommen zahlreiche Termine auf dem Schießstand für die praktische Schießausbildung.

Außerdem müssen Sie einige Wochenenden für den Besuch von Lehrrevieren und für Exkursionen reservieren; und nicht zuletzt werden Sie häufiger in ein Lehrbuch schauen müssen, als es Ihnen vielleicht lieb sein mag!

Bestens vorbereitet auf die Jagdprüfung

Wenn Sie dies alles erfüllen können und wollen, sollten Sie sich zur Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang der unserer Jagdschule entschließen. Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil.

Der Jäger heute muss über ein breit gefächertes Wissen verfügen, um den Anforderungen der Jagd gerecht werden zu können. Die Grundlage hierfür ist eine intensive und praxisorientierte Ausbildung, wie sie unsere Schule durch erfahrene Dozenten vermittelt.

Der theoretische Teil der Jagdausbildung

Die Jagdausbildung. Eine Ausbildung zum Berufsjäger, einem anerkannten Ausbildungsberuf, dauert mindestens 3 Jahre. Im Gegensatz dazu unterliegt die Ausbildung zur Jägerin oder zum Jäger keiner vorgeschriebenen Dauer. Es gibt jedoch einen landesspezifischen Rahmenausbildungsplan. Bei der Jägerprüfung in Sachsen-Anhalt werden insgesamt folgende 6 Prüfungsfächer für die schriftliche und mündlich-praktische Prüfung vorgegeben:

  1. Jagdbare Tiere
  2. Hege und Jagdbetrieb
  3. Ökologie, Naturschutz und Landschaftsschutz
  4. Jagdhundewesen und Behandlung erlegten Wildes
  5. Jagdwaffen
  6. Jagdrecht

In der entsprechenden Verordnung und im Rahmenausbildungsplan sind ebenfalls die empfohlenen Gesamtstunden je Prüfungsfach hinterlegt.

Der praktische Teil der Jagdausbildung

Die Jagdausbildung in der Jagdschule Sachsen-Anhalt umfasst neben der theoretischen Vermittlung von Wissen und Kenntnissen auch einen praktischen Teil. In zahlreichen Übungseinheiten lernen unsere Jagdschüler ihr gelerntes Wissen auch im Revier anzuwenden. Hierzu bieten wir Revierbegehungen und praktische Übungseinheiten bei der Wildversorgung an. Im Vordergrund unserer Ausbildung steht unter anderem der weidmännische Umgang mit Wild, sowie die richtige Hege und die Erhaltung von Traditionen.

  •  Revierbegehung
  • praktische Übung zur Wildbretversorgung und -hygiene
  • Revierbegehung am Prüfungsort

Schießausbildung als Teil der Jagdausbildung

Die Schießausbildung besteht aus 5 wesentlichen Modulen. Als erster und wichtigster Bestandteil werden die sicherheitstechnischen und rechtlichen Kenntnisse vermittelt. In weiteren Schritten werden der Umgang und die Handhabung von Waffen vermittelt. Die Kenntnis über Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften sind nicht Bestandteil der Jagdausbildung, sondern auch ein elementarer Bestandteil der Jägerprüfung. Diese Kenntnisse werden in theoretischen Unterrichtseinheiten vermittelt.

Der praktische Teil der Schießausbildung umfasst folgende Module:

  • Schießen mit einer Kurzwaffe auf 25 m Entfernung
  • Schießen mit einer Langwaffe (Kugel) auf 100 m Entfernung
  • Schießen mit einer Langwaffe (Schrot) auf Tontauben

Diese 3 Disziplinen sind ebenfalls Bestandteil der Jägerprüfung.

Rund um die Jagd

Naturschutz – Artenschutz – Die Jagd

Die Jagd, der Naturschutz und der Artenschutz sind fest miteinander verbunden. Eine nachhaltige Jagd ist nur möglich wenn es intakte und artenreiche natürliche Lebensräume gibt.

Aus diesem Grund sind Jäger schon aus reinem Selbstzweck auch Naturschützer. Inzwischen gilt es als anerkannter Standard, dass die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen zu deren Bewahrung beiträgt. Nur wenn natürliche Lebensräume gestaltet und wiederhergestellt werden, kann der Jäger Ihre natürlichen Ressource nachhaltig nutzen.

Dieser Erkenntnis trägt zum Beispiel auch das Bundesjagdgesetz Rechnung, unter dem Begriff “Hege” erfasst man hier den Schutz, den Erhalt, die Pflege sowie die Nutzung von Tierbeständen.

Jäger sind auch Naturschützer

Laut Bundesjagdgesetz § 1 ist mit dem Jagdrecht auch die Pflicht zur Hege verbunden. Außerdem wird festgestellt, dass die Hege die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen zum Ziel hat.

Deshalb sind Jäger Naturschützer. Er ist sogar per Gesetz verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, die dem Erhalt und Schutz einheimischer Wildarten dient. Zu den häufigsten Naturschutzmaßnahmen der Jäger zählen Biotopschutz, Biotopvernetzung und gezielte Schutzmaßnahmen für gefährdete Arten.

Die rechtlichen Regelungen rund um die Jagd in Deutschland

Die rechtlichen Regelungen zur Jagd in Deutschland sind viel diskutiert, vielfach strapaziert, selten geliebt aber notwendig.

Dazu gehören die Vorschriften zur Jagd, wie das Bundesjagdgesetz, die Jagd- und Schonzeitenverordnung, die Bundeswildschutzverordnung oder die einzelnen Landesjagdgesetze. Über die Regelungen in einigen Bundesländern wird oft diskutiert, vor allem nachdem die Länder seit 2006 erweiterte Gesetzgebungskompetenzen im Bereich der Jagd erhalten haben.

Es spielen aber auch andere gesetzliche Grundlagen eine Rolle, welche sich nicht unmittelbar mit der Jagd befassen. So geht es vor allem um das Waffenrecht, Natur- und Artenschutz aber auch um den Einsatz von technischen Hilfsmitteln, wie Drohne, Wildkameras oder optische Geräte.

Das Jagdrecht in Deutschland nach Bundesjagdgesetz

Das Bundesjagdgesetz definiert das Jagdrecht wie folgt:

„Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.“

Dadurch werden grunlegende Begriffe wie die  Jagdausübung, Aneignung, Wild und Hege schon per Gesetz beschrieben und präzisiert.

Jagdausübung nach BJagdG

Im Paragraph 1 Abs. 4 ff Bundesjagdgesetz steht:  „Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.“ und „Das Recht zur Aneignung von Wild umfasst auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.“.

Damit wird deutlich gemacht, dass das Wild dem Inhaber des Jagdausübungsrechts nicht gehört. Er besitzt lediglich das Recht, sich das Wild anzueignen. Das Wild selbst ist “herrenlos”.

Wild und Hege

Bereits in Absatz 1 heißt es: „Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.“ Diese Pflicht zur Hege wird in Absatz 2 erläutert: „Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen.“

Weiter heißt es „Die Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.“

Waidgerechtigkeit

Eine grundlegende Pflicht jedes Jägers besteht darin: „Bei der Ausübung der Jagd die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten.“

Die Weidgerechigkeit kann als Summe aller rechtlich bedeutsamen, allgemein anerkannten, geschriebenen oder ungeschriebenen Regeln definiert werden, die bei der Ausübung der Jagd als waidmännische Pflichten zu beachten sind.

Es handelt sich hierbei um einen “unbesimmten Rechtsbegriff”. Dadurch können Entwicklungen besser integriert werden. Der Begriff unterliegt daher aber auch einem ständigen Wandel. Wesentlich ist heute beispielsweise der Tierschutzaspekt. Das Gebot, aus dem Tierschutzgesetz, einem Tier nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen zuzufügen, findet sich darin wieder.

Das Jagdhundewesen – Hunderassen, Einsatzgebiete, Wissenswertes

Ganz häufig hört man Jäger sagen: „Jagd ohne Hund ist Schund“

Der Jagdhund hat natürlich eine besondere Bedeutung für die Jagd und den/die Jäger/innen. Wir möchten Ihnen hier einen kurzen Überblick darüber verschaffen, wozu man einen Hund bei der Jagd braucht und welche Hunderassen für welche Einsatzgebiete sinnvoll sind. Denn auch bei den gut ausgebildeten Jagdhunden gibt es Allrounder und Spezialisten. Nicht jede Rasse eignet sich für jede Aufgabe.

Außerdem finden Sie hier die Verlinkung zu einer sehr nützlichen Videoreihe des DJV – “Erste Hilfe für den Jagdhund”.

Wozu braucht man einen Jagdhund?

Die Ausübung der weidgerechten Jagd ist ohne entsprechend ausgebildete Jagdhunde undenkbar.

In der Vergangenheit wurden die Hunde vor allem dafür eingesetzt das Wild aufzuspüren und dem Jäger anzuzeigen. Heutzutage sind Hunde für die Arbeit nach dem Schuss von größerer Bedeutung. Hierbei erfüllen sie zum Beispiel  tierschutzrechtliche Aufgaben wie das Auffinden von krankgeschossenem Wild.  Zudem ist es gesetzlich vorgeschrieben, brauchbare Hunde bei der Jagd einzusetzen. Diese Hunde müssen einen Nachweis über das Ablegen von bestimmten Prüfungsleistungen erbringen. Der Revierinhaber muss stets einen brauchbaren Hund zur Verfügung haben.

Anmeldung zum Jagdschein nach Bundesjagdgesetz

In Deutschland wird mit Hilfe des Bundesjagdgesetzes und anderen Rechtsnormen sichergestellt, dass nur ausgebildete Jäger die Jagd ausüben. Für die Erteilung eines Jagdscheins nach § 15 BJagdG ist es erforderlich in einer staatlichen Prüfung Kenntnisse und Können unter Beweis zu stellen. In der Jagdschule Sachsen-Anhalt möchten wir sie umfassend auf die Jägerprüfung vorbereiten.

Um die Jagd tatsächlich auszuüben, ist der Jagdschein allein nicht ausreichend. Denn nach deutschem Jagdrecht steht dem Grundeigentümer unter bestimmten Voraussetzungen das Jagdausübungsrecht zu. Mit einem gültigen Jagdschein können Sie vom Grundstückseigentümer das Jagdausübungsrecht pachten.

Datenschutz

Sie haben Fragen?

Für allgemeine Anfragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder rufen Sie unseren Jagdschulleiter Herrn Stöhr an.  Sollten Sie Interesse an einer Ausbildung zur Jägerin oder zum Jäger haben, können Sie auch gleich unverbindlich und kostenfrei das Anmeldeformular zur Jagdausbildung nutzen.

Jagdschule Rittergut Etzdorf

Im Hof 1
06179 Teutschenthal OT Etzdorf
kontakt [at] jagdschule-sachsenanhalt.de

Jagdschulleiter: Michael Stöhr ‭+49 179 9209396‬